Steuerupdate: Kryptowährung „andere Wirtschaftsgüter“ i.S.d. §23 Abs. 1 Nr. 2 EStG
Finanzgericht Köln: Gewinne aus dem Tausch von Kryptowährungen sind zu versteuern Die Meldung leuchtet sein
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BVerfG: Sechs Prozent Steuerzinsen sind „evident realitätsfern“ Das BVerfG hat die Steuerzinsen in Höhe