Mord (§ 211 StGB)
Rechtsanwalt für Mord-Verteidigung in Krefeld
Jede Medaille hat zwei Seiten – diese Binsenweisheit gilt insbesondere in Tötungsverfahren. In den seltensten Fällen tötet eine Person ohne Grund bzw. Vorgeschichte. Und diese Hintergründe machen oftmals den Unterschied zwischen Mord oder Totschlag aus. Das Thema ist im Einzelfall sehr komplex.
Landläufig geht man davon aus, dass eine „absichtliche Tötung“ ein Mord sei. Das ist falsch. Die Regelung der Tötungsdelikte im deutschen Strafrecht ist sehr besonders, da die besonders verwerfliche Art der Tötung oder das Motiv zur Annahme des Tatbestandes des Mordes führen können.
Nach § 211 Abs. 2 StGB ist Mörder, wer einen Menschen tötet und dabei mindestens ein Mordmerkmal erfüllt. Als Mordmerkmale kommen in Betracht: Mordlust, Befriedigung des Geschlechtstriebs, Habgier, sonstige niedrige Beweggründe, Heimtücke, Grausamkeit, gemeingefährliche Mittel, Ermöglichung oder Verdeckung einer anderen Straftat.
Mord wird mit der absoluten Strafandrohung „lebenslang“ geahndet – das Gericht hat keinen Spielraum. Mord verjährt nicht, während Totschlag nach 20 Jahren nicht mehr verfolgt werden kann.
Entscheidend für eine gute Verteidigung in Kapitalstrafverfahren ist die frühe Intervention und der ganzheitliche Blick auf das entsprechende Verfahren. Hier ist Spezialisierung unverzichtbar.
Rechtsanwalt Tim Cörper steht Ihnen als Fachanwalt für Strafrecht bei allen Fragen zu Mord und Tötungsdelikte in Krefeld zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns für eine vertrauliche Erstberatung – diskret, schnell und kompetent.
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