Haftungsbescheid
Fachanwalt für Steuerrecht in Krefeld
Der Haftungsbescheid ist ein von der Finanzbehörde gerne genutzter Bescheid, um neben dem Steuerschuldner weitere Personen in Anspruch zu nehmen. Gemäß § 191 Abs. 1 S. 1 AO kann ein Haftungsbescheid erlassen werden, wenn kraft Gesetzes für eine Steuer gehaftet wird.
Wer haftet?
Dies betrifft auch und gerade Geschäftsführer von Gesellschaften mit beschränkter Haftung. Die in § 34 AO bezeichneten Personen haften, soweit Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis infolge vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verletzung der ihnen auferlegten Pflichten nicht oder nicht rechtzeitig festgesetzt oder erfüllt werden.
Ihr Ansprechpartner in Krefeld
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