Haftungsbescheid

Fachanwalt für Steuerrecht in Krefeld

Der Haftungsbescheid ist ein von der Finanzbehörde gerne genutzter Bescheid, um neben dem Steuerschuldner weitere Personen in Anspruch zu nehmen. Gemäß § 191 Abs. 1 S. 1 AO kann ein Haftungsbescheid erlassen werden, wenn kraft Gesetzes für eine Steuer gehaftet wird.

Wer haftet?

Dies betrifft auch und gerade Geschäftsführer von Gesellschaften mit beschränkter Haftung. Die in § 34 AO bezeichneten Personen haften, soweit Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis infolge vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verletzung der ihnen auferlegten Pflichten nicht oder nicht rechtzeitig festgesetzt oder erfüllt werden.

Ihr Ansprechpartner in Krefeld

Haben Sie einen Haftungsbescheid erhalten, kontaktieren Sie Rechtsanwalt Tim Cörper frühzeitig. Kontaktieren Sie uns.

← Zurück zur Übersicht Steuerrecht

Ihr Ansprechpartner

Tim Cörper, Fachanwalt für Steuerrecht in Krefeld

Tim Cörper

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Steuerrecht
Fachanwalt für Steuerrecht

Fordern Sie hier einen Rückruf an.

Datenschutz *