Justizminister Biesenbach stellt neue Spezialeinheit zur Beschlagnahme und Einziehung von kriminell erlangtem Vermögen vor. Diese sogenannte „Confiscation Group“ ist bei der Staatsanwaltschaft Bonn angesiedelt und soll gerichtliche Einziehungsanordnungen nunmehr effizient durchsetzen und vollstrecken.
Es handelt sich dabei um die konsequente Fortführung des bereits im StGB befindlichen Gedanken, dass Kriminellen das durch die Straftat „erlangte“ weggenommen werden soll. Aus diesem Grund wird die Spezialeinheit in Zusammenarbeit mit Finanzermittlern Urteile auch anderer Landgericht zur Einziehung von Vermögen vollstrecken.
Prominentes Beispiel dafür werden sicherlich die Cum-Ex Entscheidungen werden.
Der Justizminister des Landes NRW führt aus, dass es für den Steuerzahler unerträglich sei, wenn Kriminelle Vermögen anhäuften, und diese Vermögen dann auch noch verschleiern um dieses dem Zugriff des Staates zu entziehen.
Als Beispiele nannte der Minister Clan-Mitglieder, die ihr Vermögen auf Familienangehörige übertragen, oder den bei der Steuerhinterziehung erwischten Bauunternehmer, der es seiner Ehefrau überträgt. In solchen Fällen soll die Einheit die Herkunft des Geldes nachweisen und es einziehen. Deshalb sei im Oktober 2021 die Einheit gegründet worden: Sie soll der Spur des Geldes bis weit nach der Verurteilung hinaus folgen. „Wir schauen genau hin, wir durchforsten nicht nur Bankkonten, wir gucken auch in Social-Media-Profile!“, so u.a. die FAZ.
Die Tendenz ist klar – die Vermögensabschöpfung soll durchgesetzt werden. Das deckt sich mit unserer Beobachtung in der Praxis, gerade im Bereich des Wirtschafts- und Steuerstrafrechts „spielt die Musik“ oftmals gerade nicht mehr auf der Ebene der Strafe, als vielmehr im Bereich der Vermögensabschöpfung.
Das Problem wird noch komplizierter, wenn Vermögen auf Dritte übertragen wird, und dann auch noch ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde. Hier kollidieren oftmals das an einigen Stellen unabgestimmte Insolvenzrecht mit dem Strafrecht. Wir arbeiten derzeit an einigen Verfahren rund um das Spannungsverhältnis Insolvenzanfechtung und Vermögensabschöpfung. Sobald es hierzu geeignete Entscheidungen gibt, werden wir einen eigenen Beitrag dazu verfassen.
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