Auf der Jagd nach Krypto-Steuersündern – lasset die Spiele beginnen

Wir haben in der Vergangenheit vielfach über die Notwendigkeit der Befassung mit dem Thema Steuern bei Kryptowährungen berichtet und gesprochen.

Auch für die Finanzverwaltung wurde dies zunehmend ein Thema. In den letzten Wochen berichteten daher wiederholt News-Portale, dass die Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalen ein Sammelauskunftersuchen bei der Plattform bitcoin.de gestellt hat, und von dort die Nutzer- und Tradingdaten übermittelt wurden, bei denen im Jahr 2015-2017 Umsätze von mindestens 50.000 Euro erlöst wurden. Diese Daten werden jetzt an die zuständigen Veranlagungsfinanzämter, sowie die entsprechenden Steuerfahndungsämter zur Auswertung übergeben.

Wir können alle Krypto-Jünger nur warnen: „It’s just the beginning“.

Das gilt sowohl für den Zeitraum, aber auch für die jeweils genutzten Dienste. Die Finanzverwaltung hat verstanden, dass hier Steuern im hohen Millionenbereich einzutreiben sind, und insb. auch in den ersten Jahren die Gewinne nicht erklärt und versteuert wurden.

Für alle Betroffenen gilt daher jetzt: Die Uhr tickt. Das gilt jedenfalls dann, wenn noch keine Tatentdeckung eingetreten ist, und die Möglichkeit einer strafbefreienden Selbstanzeige im Steuerstrafrecht genutzt werden soll.

Das gilt aber auch umso mehr, wenn bereits ein Strafverfahren eingeleitet wurde, oder aber die Aufforderung zur Nacherklärung zugestellt wurde. Dieses Schreiben bedeutet oftmals die letzte Ausfahrt mit strafbefreiender Wirkung. Bei allen Varianten können wir Sie unterstützen. Bitte nehmen Sie Ihr Verfahren rechtzeitig selbst in die Hand.

 

Ihr Rechtsanwalt für Steuerrecht und Steuerstrafrecht in Krefeld

Als Fachanwalt für Steuerrecht stehen Ihnen in unserer Kanzlei in Krefeld Herr Cörper und Herr Ophey als kompetente Ansprechpartner rund um alle Themen im Steuerrecht und Steuerstrafrecht. zur Verfügung. Nutzen Sie die verschiedenen Kontaktmöglichkeiten für Ihre Anfrage.

Pauls Cörper Rechtsanwälte PartGmbB
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