Zum Jahreswechsel 2025 treten in Deutschland zahlreiche steuerliche Änderungen in Kraft. Diese betreffen sowohl Arbeitnehmer als auch Unternehmen und Selbstständige. Hier ein kompakter Überblick über die wichtigsten Neuerungen.

1. Erhöhung des Grundfreibetrags

Der Grundfreibetrag, bis zu dem keine Einkommensteuer gezahlt werden muss, steigt auf 12.096 Euro. Diese Anpassung dient der steuerlichen Freistellung des Existenzminimums.

2. Einkommensteuertarif & kalte Progression

Zur Vermeidung der kalten Progression werden die Tarifeckwerte um 2,6 % nach rechts verschoben. Damit soll sichergestellt werden, dass Gehaltserhöhungen, die nur die Inflation ausgleichen, nicht zu einer höheren Steuerlast führen.

3. Kinderfreibetrag & Kindergeld

  • Der Kinderfreibetrag steigt auf 6.672 Euro.
  • Das Kindergeld erhöht sich um 5 Euro auf 255 Euro pro Monat und Kind.

Diese Maßnahmen sollen Familien steuerlich entlasten.

4. Fünftelregelung nur noch über Steuererklärung

Die Besteuerung von außerordentlichen Einkünften (z. B. Abfindungen) unterliegt weiterhin der Fünftelregelung. Neu ist, dass die Berechnung nicht mehr über den Arbeitgeber, sondern über das Finanzamt in der Steuererklärung erfolgen muss.

5. Pflicht zur elektronischen Rechnung (E-Rechnungspflicht)

Ab dem 1. Januar 2025 müssen Unternehmen elektronische Rechnungen ausstellen, wenn sie mit anderen Unternehmen (B2B) in Deutschland Geschäfte machen. Die Umstellung auf digitale Rechnungen soll Verwaltungsaufwand reduzieren und Steuerhinterziehung erschweren. Details können hier gefunden werden.

6. Erhöhung der Kleinunternehmergrenze

Die Umsatzgrenze für die Kleinunternehmerregelung steigt:

  • Rückwirkend für das Vorjahr auf 25.000 Euro.
  • Für das laufende Jahr auf 100.000 Euro.

Kleinunternehmer, die diese Grenze überschreiten, unterliegen künftig sofort der Regelbesteuerung.

7. Kinderbetreuungskosten höher absetzbar

  • Eltern können künftig 80 % der Betreuungskosten (statt bisher 66,6 %) steuerlich absetzen.
  • Der maximale Abzugsbetrag steigt auf 4.800 Euro pro Jahr.

Diese Änderung soll die steigenden Kosten für Kinderbetreuung ausgleichen.

Was bedeutet das für Sie?

Diese steuerlichen Änderungen bringen in vielen Fällen Erleichterungen, insbesondere für Familien und kleine Unternehmen. Gleichzeitig erfordert die E-Rechnungspflicht eine rechtzeitige Umstellung im Rechnungswesen.

Fachliche Beratung im Steuerrecht

Herr Rechtsanwalt Jens Ophey, Fachanwalt für Steuerrecht, berät Sie umfassend zu steuerlichen Änderungen und deren Auswirkungen.

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