Während das Gesetz für das Grunddelikt der Steuerhinterziehung eine Geld- oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren vorsieht, enthält § 370 AO Abs. 3 eine Aufzählung von besonders schweren Fällen der Steuerhinterziehung, die einen Strafrahmen von sechs Monaten bis zu zehn Jahren vorsehen.

Es handelt sich dabei um Regelbeispiele.

Im Einzelnen formuliert das Gesetz diese wie folgt:

Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter

1. in großem Ausmaß Steuern verkürzt oder nicht gerechtfertigte Steuervorteile erlangt,
2. seine Befugnisse oder seine Stellung als Amtsträger oder Europäischer Amtsträger (§ 11 Absatz 1 Nummer 2a des Strafgesetzbuchs) missbraucht,
3. die Mithilfe eines Amtsträgers oder Europäischen Amtsträgers (§ 11 Absatz 1 Nummer 2a des Strafgesetzbuchs) ausnutzt, der seine Befugnisse oder seine Stellung missbraucht,
4. unter Verwendung nachgemachter oder verfälschter Belege fortgesetzt Steuern verkürzt oder nicht gerechtfertigte Steuervorteile erlangt,
5. als Mitglied einer Bande, die sich zur fortgesetzten Begehung von Taten nach Absatz 1 verbunden hat, Umsatz- oder Verbrauchssteuern verkürzt oder nicht gerechtfertigte Umsatz- oder Verbrauchssteuervorteile erlangt oder
6. eine Drittstaat-Gesellschaft im Sinne des § 138 Absatz 3, auf die er alleine oder zusammen mit nahestehenden Personen im Sinne des § 1 Absatz 2 des Außensteuergesetzes unmittelbar oder mittelbar einen beherrschenden oder bestimmenden Einfluss ausüben kann, zur Verschleierung steuerlich erheblicher Tatsachen nutzt und auf diese Weise fortgesetzt Steuern verkürzt oder nicht gerechtfertigte Steuervorteile erlangt.

 

Diesen Fallgruppen kommt, wie im allgemeinen Strafrecht bei der Verwirklichung von Regelbeispielen, „nur“ Indizwirkung zu. Die Aufgabe der Strafverteidigung ist es, in einem zweiten Schritt herauszuarbeiten, dass diese Indizwirkung aufgrund atypischer Umstände entfällt. Die Verteidigung muss darlegen, dass sich das Unrecht der Tat deutlich vom Regelfall abhebt und daher nicht unter die erhöhte Strafandrohung fällt.