Am 6. März 2025 veröffentlichte das Bundesministerium der Finanzen (BMF) ein umfassendes Schreiben zur steuerlichen Behandlung von Kryptowerten. Darin werden zentrale Fragen zur Einordnung und Besteuerung digitaler Vermögenswerte geklärt. In dieser zweiteiligen Serie fassen wir die wichtigsten Regelungen und Auswirkungen für Steuerpflichtige zusammen.

1. Was sind Kryptowerte?

Kryptowerte sind digitale Einheiten, die mithilfe kryptographischer Technologien erzeugt und über dezentrale Netzwerke gehandelt werden. Sie können als Zahlungsmittel, Wertaufbewahrungsmittel oder für andere Zwecke genutzt werden.

2. Kategorien von Kryptowerten

Das BMF unterscheidet Kryptowerte nach ihrer Funktion:

  1. Zahlungstoken (z. B. Bitcoin) – dienen primär als Zahlungsmittel.
  2. Utility-Token – verschaffen Zugang zu bestimmten Dienstleistungen oder Plattformen.
  3. Security-Token – repräsentieren Unternehmensbeteiligungen oder Vermögenswerte.

Diese Unterscheidung ist für die steuerliche Einordnung entscheidend.

3. Erwerb von Kryptowerten durch Blockerstellung

Kryptowerte können auf unterschiedliche Weise generiert werden:

  • Proof of Work (Mining): Nutzer lösen komplexe Rechenaufgaben und erhalten dafür neue Coins.
  • Proof of Stake (Staking): Halter von Kryptowerten bestätigen Transaktionen und erhalten als Belohnung neue Einheiten.

Das BMF definiert diese Prozesse als potenziell steuerpflichtige Vorgänge.

4. (Passives) Staking und Masternodes

Beim passiven Staking hinterlegen Nutzer ihre Kryptowährungen zur Unterstützung des Netzwerks und erhalten eine Belohnung.
Masternodes übernehmen besondere Funktionen im Netzwerk und vergüten Betreiber für deren Bereitstellung.

In beiden Fällen stellt sich die Frage, ob die erhaltenen Token als steuerpflichtige Einkünfte gelten.

5. Forks und Airdrops

Das BMF regelt auch die steuerliche Behandlung von:

  • Hard Forks: Neue Coins, die durch eine Blockchain-Abspaltung entstehen.
  • Airdrops: Kostenlose Token, die zur Nutzerbindung oder Werbung vergeben werden.

Hier bleibt abzuwarten, ob eine Besteuerung unmittelbar bei Erhalt oder erst bei späterer Veräußerung erfolgt.

Fazit

Die neuen Leitlinien verdeutlichen die rechtlichen und steuerlichen Herausforderungen, die mit Kryptowerten verbunden sind. Anleger und Unternehmen sollten sich aufgrund der Komplexität frühzeitig mit den Regelungen vertraut machen, um steuerliche Risiken zu vermeiden.

Beratung im Steuerrecht

Herr Rechtsanwalt Tim Cörper, Fachanwalt für Steuerrecht, berät Sie umfassend zur steuerlichen Einordnung von Kryptowerten und den neuen BMF-Vorgaben.

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