Aufhebungsvertrag & Abwicklungsvertrag

Fachanwalt für Arbeitsrecht in Krefeld

Arbeitsverhältnisse können aus vielen Gründen beendet werden, sei es durch Kündigung, Ausspruch einer fristlosen Kündigung oder durch einen Aufhebungsvertrag oder Abwicklungsvertrag. Doch was genau sind diese beiden Verträge und in welchen Fällen lohnt es sich, einen solchen Vertrag abzuschließen?

Der Aufhebungsvertrag

Ein Aufhebungsvertrag ist ein Übereinkommen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, das das bestehende Arbeitsverhältnis vorzeitig und einvernehmlich beendet. Dieser Vertrag muss schriftlich festgehalten werden und kann unter bestimmten Voraussetzungen die Wirksamkeit einer Kündigung ausschließen.

Wichtig: In diesem Zusammenhang gilt für Arbeitnehmer, dass nichts unterschrieben werden sollte, bevor nicht eine kompetente Beratung im Vorfeld stattgefunden hat. Gerade der Abschluss eines Aufhebungsvertrages bietet vielfältige Fallstricke.

Der Abwicklungsvertrag

Ein Abwicklungsvertrag hingegen ist eine Art Aufhebungsvertrag, bei dem jedoch ein finanzieller Ausgleich für den Arbeitnehmer vereinbart wird. Dies kann beispielsweise in Form einer Abfindung oder in Form von Sonderzahlungen geschehen.

Bei beiden Verträgen ist es wichtig, dass diese sauber und unmissverständlich formuliert werden, um eine spätere Rechtsstreitigkeit zu vermeiden.

Wann lohnt sich ein Aufhebungsvertrag?

Es lohnt sich, einen Aufhebungs- oder Abwicklungsvertrag abzuschließen, wenn das Arbeitsverhältnis aus unterschiedlichen Gründen nicht fortgeführt werden kann oder soll. Hier bieten diese Verträge eine Alternative zu einer Kündigung und können für beide Parteien Vorteile bringen, insbesondere in Form eines finanziellen Ausgleichs und gleichzeitiger Rechtssicherheit bzw. Vermeidung von aufwändigen Prozessen.

Vorsicht: Sperrzeit beim Arbeitslosengeld

Achtung: Wenn Sie sich heute noch über das Versprechen einer üppigen Abfindung erfreuen, kann sich die Freude schnell ins Gegenteil kehren. Dies geschieht nämlich dann, wenn der Antrag auf Erhalt von Arbeitslosengeld gestellt wird und die Bundesagentur für Arbeit eine Sperrzeit verhängt, weil der Arbeitnehmer mit dem Aufhebungsvertrag an der Beendigung des Arbeitsverhältnisses mitgewirkt hat.

Hier gibt es einfache, aber effiziente Wege, das Problem einer Sperrzeit zu umgehen. Dabei sind wir gerne behilflich.

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