Besteuerungsverfahren
Fachanwalt für Steuerrecht in Krefeld
Das Besteuerungsverfahren ist allgemein in der Abgabenordnung geregelt, wobei die Abgabenordnung wiederum das Besteuerungsverfahren in mehrere Abschnitte unterteilt. In der Regel beginnt das Besteuerungsverfahren mit der Abgabe der Steuererklärungen. Darauf folgt das steuerliche Ermittlungsverfahren, welches auch Veranlagungsverfahren genannt wird.
Ablauf des Besteuerungsverfahrens
Auf das Ermittlungsverfahren folgt das Festsetzungs-/Feststellungsverfahren. Die Steuern werden von der Finanzbehörde durch Steuerbescheid festgesetzt. Sodann folgt das Bekanntgabeverfahren, in welchem dem Beteiligten der Verwaltungsakt bekannt gegeben wird.
Auf das Bekanntgabeverfahren folgt das Erhebungsverfahren. Im Erhebungsverfahren werden die zuvor festgesetzten Steuern erhoben oder erstattet. Im Hinblick auf das Erhebungsverfahren normiert die Abgabenordnung, wann Fälligkeit eintritt, unter welchen Voraussetzungen eine Steuer gestundet oder erlassen werden kann.
Zahlt der Steuerpflichtige die fällige Steuer nicht, folgt das Vollstreckungsverfahren. In diesem Verfahren wird die Steuer zwangsweise beigetrieben.
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