Einkommensteuerhinterziehung

Fachanwalt für Strafrecht & Steuerrecht in Krefeld

Die Einkommensteuer ist die Steuer, mit der im Laufe des Lebens die meisten Bürger in Deutschland in Berührung kommen. Grundsätzlich wird durch sie nach § 1 EStG das Einkommen natürlicher Personen besteuert. Dabei gilt das Prinzip der individuellen Leistungsfähigkeit: wer mehr Einnahmen hat, muss auch mehr Steuern zahlen.

Für das Einkommen juristischer Personen wird hingegen gesondert die Körperschaftsteuer erhoben.

Wann liegt Einkommensteuerhinterziehung vor?

Sofern Einkommen in der Einkommensteuererklärung verschwiegen oder fehlerhaft angegeben wird, begeht man schnell eine strafbare Steuerhinterziehung. Hierbei ist es möglich, eine Steuerhinterziehung zu begehen durch:

  • Aktives Tun: Gezielte Angabe von zu geringen Einkünften
  • Unterlassen: Verschweigen von einzelnen Einkommensarten wie Vermietung oder Kapitalerträge

Bereits fahrlässige Fehler können als leichtfertige Steuerverkürzung geahndet werden. Bei Vorsatz droht eine Verurteilung wegen Steuerhinterziehung nach § 370 AO.

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