Korrektur & Selbstanzeige

Fachanwalt für Strafrecht & Steuerrecht in Krefeld

Der Gesetzgeber möchte die Rückkehr zur Steuerehrlichkeit belohnen und hat die Möglichkeit geschaffen, unter bestimmten Voraussetzungen die Strafbarkeit im Nachhinein zu beseitigen und trotz erfolgter Steuerhinterziehung straffrei zu bleiben.

Voraussetzungen der strafbefreienden Selbstanzeige

Diese Voraussetzungen haben es allerdings in sich und sind im Einzelfall schwer zu erfüllen. Macht man hierbei einen Fehler, ist die Chance unwiederbringlich verloren. Die Selbstanzeige ist regelmäßig nur dann strafbefreiend, wenn sie:

  • Vollständig ist und alle unverjährten Steuerstraftaten betrifft
  • Mindestens zehn Kalenderjahre umfasst
  • Den Sachverhalt endgültig aufklärt

Außerdem muss die Steuer vollständig und verzinst nachgezahlt werden.

Wichtigster Ausschlussgrund: Tatentdeckung

Wenn bereits Tatentdeckung eingetreten ist, ist eine strafbefreiende Selbstanzeige nicht mehr möglich. Gerade bei einer anstehenden Betriebsprüfung oder dem Erscheinen der Steuerfahndung muss teilweise also schnell gehandelt werden.

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