Strafrecht
Ihr Rechtsanwalt & Fachanwalt für Strafrecht in Krefeld
Als erfahrene Strafverteidiger begleiten wir Sie durch schwierige Zeiten!
Seit dem Beginn seiner Tätigkeit beschäftigt sich Herr Rechtsanwalt Cörper ausschließlich mit dem Rechtsgebiet des Strafrechts und Steuerstrafrechts, und ist als erfahrener Strafverteidiger für Sie tätig. Aufgrund seiner Kenntnisse und Erfahrungen wurde ihm der Titel Fachanwalt für Strafrecht verliehen. Er unterrichtet als Lehrbeauftragter an der Hochschule Strafrecht und Strafprozessrecht und führt als Dozent Fortbildungsveranstaltungen durch.
Viele Mandanten sind vollkommen orientierungslos, wenn sie sich einem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren ausgesetzt sehen. Das kann recht harmlos beginnen, zum Beispiel mit einer Ladung zur Beschuldigtenvernehmung bei Polizei oder Zoll. Häufig erfährt der Beschuldigte von dem Verfahren jedoch erst durch direkte Maßahmen wie einer eine Hausdurchsuchung durch die Kriminalpolizei oder sogar durch die Vollstreckung eines Haftbefehls.
Wir sind für Sie da!
Bitte nehmen Sie Ihre Geschicke insoweit selbst in die Hand, dass Sie selbstbewusst keine Aussage machen und sich auf Ihr Schweigerecht berufen. Kontaktieren Sie uns so früh wie möglich, damit wir die Kommunikation mit den Behörden übernehmen und mit Ihnen die beste Verteidigungsstrategie erarbeiten können.
Sollten Sie tatsächlich festgenommen werden, dann bestehen Sie darauf, Ihren Rechtsanwalt anzurufen. Herr Rechtsanwalt Cörper unterhält für den Fall der Festnahme die 24h-Notfallnummer 0160-1210616 und ist auch am Wochenende erreichbar.
Wir können die Verteidigung für mehrere Beschuldigte in einem Verfahren gewährleisten und verfügen darüber hinaus auch über ein breites Netzwerk an Strafverteidigern, mit denen wir bereits seit vielen Jahren erfolgreich gemeinsam verteidigen.
Ihre Strafverteidigung in Krefeld
Unsere Kanzlei bietet die rechtliche Beratung für Krefeld und Umgebung an. Sie befinden sich in einer schwierigen Lage und benötigen einen kompetenten Anwalt an Ihrer Seite, der Sie im Strafrecht oder Jugendstrafrecht verteidigt? Dann nehmen Sie jetzt Kontakt auf.
Ihr Ansprechpartner
Tim Cörper
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Strafrecht
Fachanwalt für Steuerrecht
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Weitere Informationen finden Sie auf der Unterseite zum Wirtschaftsstrafrecht.
Der Bereich des Wirtschaftsstrafrechts betrifft mehrheitlich Unternehmen, kann aber auch jeden einzelnen treffen.
Zu den Vorwürfen zählen hier insbesondere Delikte wie Untreue, Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt (Schwarzarbeit), Geldwäsche und Korruptionsdelikte.
Während es im klassischen Bereich oftmals darum geht, etwa Freiheitsstrafen abzuwenden, sind in diesem Bereich auch entscheidende Fragestellungen wie Vermögensabschöpfung und Steuerforderungen zu lösen. Im Regelfall haben diese existenzielle Bedeutung für die Betroffenen.
Aufgrund unserer Ausrichtung auf den wirtschaftlichen Bereich können wir insbesondere in Querschnittsmaterien wie dem Insolvenzstrafrecht (Insolvenzverschleppung, Bankrott) oder dem Arbeitsstrafrecht (Schwarzarbeit, SOKA Bau, MiLoG Verstöße) mit besonderem Sachverstand für Sie agieren.
Der Bereich der Vermögensdelikte umfasst ein breites Spektrum an Straftaten, dazu zählen insbesondere Betrug, Diebstahl, Unterschlagung und eine Vielzahl spezieller Delikte. Im Wesentlichen lassen sich darunter alle Straftaten fassen, die sich gegen das (fremde) Vermögen oder dessen Bestandteile richten.
Nimmt man exemplarisch den Betrug heraus, so ist hier vieles denkbar, angefangen beim Einkaufen mit fehlender Kontodeckung, bis hin zum speziellen Subventionsbetrug. Auch bei den Vermögensdelikten ist die wirtschaftliche Komponente in Form der Vermögensabschöpfung nicht aus dem Blick zu verlieren, da hier hohe materielle Forderungen auf den Beschuldigten zukommen können.
Der Vorwurf einer gegen fremdes Vermögen gerichteten Straftat ist ernst zu nehmen, da auch bei relativ geringen Schäden eine Freiheitsstrafe drohen kann, wenn z.B. eine gewerbsmäßige Tatbegehung unterstellt wird oder bereits Vorstrafen bestehen.
Weitere Informationen finden Sie auf der Unterseite zum Betäubungsmittelstrafrecht.
Betäubungsmittel (kurz: BtM) sind in der Gesellschaft beinahe omnipräsent – obwohl der Erwerb, Besitz und das Handeltreiben bekanntlich strafbar sind. Trotz steigender gesellschaftlicher Akzeptanz vor allem von „weichen Drogen“ (wie z.B. Cannabis), sind die Strafen zum Teil schon ab geringen Mengen empfindlich. Auch droht hier der Entzug der Fahrerlaubnis.
Für das Handeltreiben oder die Einfuhr von Cannabis, Kokain, Heroin oder Amphetaminen drohen, abhängig vom konkret festgestellten Wirkstoffanteil, mehrjährige Haftstrafen, je nach Qualität oftmals schon ab erstaunlich kleinen Brutto-Mengen an BtM.
Die Herausforderung bei der Verteidigung ist mannigfaltig, da hier nahezu sämtliche Ermittlungsmaßnahmen wie Telefonüberwachung, Observation, Durchsuchungen etc. angewandt werden dürfen – mit den damit einhergehenden Verwertungsfragen (etwa. „Encrochat“).
Gleichzeitig bieten diese Verfahren auch eine Vielzahl an Gestaltungsmöglichkeiten wie etwa „Therapie statt Strafe“.
Weitere Informationen finden Sie auf der Unterseite zu Gewaltdelikten.
Denkt man an Strafrecht, so verbindet man üblicherweise automatisch Gewaltdelikte wie Körperverletzung, Raub, Totschlag oder Mord mit diesem Begriff.
In der Praxis spielt sich tatsächlich auch ein erheblicher Teil der Ermittlungsverfahren in diesem Bereich ab.
Nimmt man etwa die Kapitaldelikte Totschlag oder Mord, so ist neben der Tatfrage mit z.B. rechtsmedizinischen Fragen regelmäßig auch ein besonderes Augenmerk auf Schuldfähigkeit und die Rechtfertigungsgründe wie etwa Notwehr zu legen.
Die Erfahrung zeigt, dass die Stellschrauben für eine erfolgreiche Verteidigung bereits sehr früh im Ermittlungsverfahren angepasst werden müssen. Es ist daher essenziell, dass Sie gerade bei dem Vorwurf einer schweren Gewalttat so früh wie möglich die professionelle Hilfe eines Fachanwalts für Strafrecht in Anspruch nehmen. Gerade mit Blick auf die teilweise erheblichen Sanktionen („lebenslang“) ist es geradezu fahrlässig, sich entweder selbst zu verteidigen, oder mit einem nicht spezialisierten Rechtsanwalt zu arbeiten.
Sexualstraftaten sind besondere Vorwürfe. Bereits mit Einleitung und bekanntwerden der Vorwürfe tritt oftmals eine gesellschaftliche Ächtung des Beschuldigten ein, die häufig bereits mit einer sozialen Sanktionierung wie dem Verlust des Arbeitsplatzes einhergeht, wenn ein Tatnachweis noch nicht erbracht wurde.
Die Vorwürfe sind aber auch deswegen besonders, weil die Beweisführung eine besondere Herausforderung ist. So stellt es sich beim Vorwurf einer Vergewaltigung oft so dar, dass der Geschlechtsverkehr von allen Beteiligten eingeräumt wird und es nun zu klären gilt, ob dieser einvernehmlich stattgefunden hat. In diesen Fällen fehlt es im Normalfall an objektivierbaren Beweisen wie Zeugenaussagen von Dritten, und auch DNA-Spuren sind in diesen Konstellationen nicht aussagekräftig. Dem Verteidiger werden für die bestmögliche Betreuung seines Mandanten also besondere Kenntnisse im Bereich der Aussagepsychologie und klugen Prozessführung abverlangt. Diese Umstände sind gleichermaßen besondere Herausforderung wie Chance, die es zu nutzen gilt.
In ein Verfahren mit dem Vorwurf der Straftat im Straßenverkehr kann jeder Verkehrsteilnehmer sehr schnell verwickelt werden. Es handelt sich um das Deliktsfeld, in dem wir es als Strafverteidiger am häufigsten mit unbescholtenen Menschen aus der Mitte der Gesellschaft zu tun haben.
Man ist mit seinem Fahrzeug in einen Unfall verwickelt, und ein Mensch wird verletzt. Der Schritt zum Vorwurf der fahrlässigen – also nicht absichtlichen – Körperverletzung ist klein, denn es genügt zunächst die Unterstellung, der Beschuldigte habe nicht sorgfältig genug auf Gefahren geachtet. Hat der Verkehrsteilnehmer einen Unfall und bemerkt diesen nicht, folgt der Vorwurf des unerlaubten Entfernens vom Unfallort („Unfallflucht“).
Diese Fälle aus dem Alltag hören sich zunächst lapidar an, und der Ernst der Lage wird den Betroffenen oft erst klar, wenn ihnen vorläufig die Fahrerlaubnis entzogen wird, und sie dann den Weg zur Arbeit nicht mehr antreten können.
In diesen Bereich zählen wir auch Ordnungswidrigkeitenverfahren, also klassisch Bußgeldbescheide aufgrund von Geschwindigkeitsüberschreitungen oder Handy am Steuer. Die exakte Prüfung der Einhaltung aller Formalien hat hier schon oft zu einer Einstellung des Verfahrens geführt und lohnt sich insbesondere immer dann, wenn eine Rechtsschutzversicherung die Kosten übernimmt.
Finden Sie auf unsere Unterseite viele weitergehende Informationen zu Cybercrime & IT-Strafrecht.
Die Digitalisierung hat unser Leben und auch unser Wirtschaftssystem verändert. Es mehren sich Ermittlungsverfahren mit dem Vorwurf, unberechtigt auf diese Prozesse Einfluss zu nehmen. Die Ermittlungsbehörden haben spezielle Schwerpunkt-Staatsanwaltschaften gegründet, da das erforderliche Know-how die übliche Sachbearbeitung oftmals überfordert. Neben den juristischen Fragestellungen ist es insbesondere auch erforderlich über das notwendige technische Verständnis zu verfügen, um die Sachverhalte begreifen und ermitteln zu können.
In den letzten Jahren wurden oftmals Fälle aus dem Darknet, eigentlich Tor-Netzwerk, medial inszeniert. Es wurden Server beschlagnahmt auf denen Marktplätze für Betäubungsmittel, Waffen und kinderpornografisches Material betrieben wurden. In jüngerer Zeit sind vermehrt auch Straftaten rund um den Betrug mit Bitcoin und anderen Kryptowährungen aufgetaucht.
Unser Fachanwalt für Strafrecht, RA Tim Cörper, ist IT-affin und hat über viele Jahre bei Providern und im Rechenzentrum gearbeitet. TCP/IP, DNS etc. sind keine Fremdwörter für uns.
Spezial: Untersuchungshaft
Voraussetzungen für Haftbefehl, Fluchtgefahr, Verdunklungsgefahr, Wiederholungsgefahr, Tatschwere und Haftprüfung.
Spezial: Untersuchungshaft
Voraussetzungen für Haftbefehl, Fluchtgefahr, Verdunklungsgefahr, Wiederholungsgefahr, Tatschwere und Haftprüfung.
Häufige Fragen im Strafrecht
Fragen und Hintergrundinformationen rund ums Strafrecht / Strafverfahren
Einsatzorte
Neben diversen Einsatzorten an Amtsgerichten in ganz Nordrhein-Westfalen und bundesweit sind wir in der näheren Umgebung vor allem tätigt als:
- Strafverteidiger in Kempen am Amtsgericht Kempen
- Strafverteidiger am Amtsgericht Moers
- Strafverteidiger am Amtsgericht Geldern
- Strafverteidiger am Amtsgericht Nettetal
- Strafverteidiger am Amtsgericht Kleve und Landesgericht Kleve
Aktuelles
BGH: Verwertungsverbots zugunsten von Mitbeschuldigten
Der Bundesgerichtshof hat im Juni einen interessanten Beschluss zur Geltung eines Verwertungsverbotes zugunsten von Mitbeschuldigten veröffentlicht. Dem liegt folgender (vereinfachter) Sachverhalt zu Grunde: Ein Angeklagter hat
OLG Nürnberg: Geschäftsführung zur Einführung von Compliance System verpflichtet
„Aus der Legalitätspflicht folgt die Verpflichtung des Geschäftsführers zur Einrichtung eines Compliance Management Systems, also zu organisatorischen Vorkehrungen, die die Begehung von Rechtsverstößen durch die Gesellschaft