Die Süddeutsche Zeitung resümiert in Ihrem Artikel vom 26.12.21, dass Verstöße gegen die Steuermoral kein Kavaliersdelikt sind, sondern kriminell.
Neben der Binsenweisheit, dass die Steuern zur Ermöglichung von öffentlichen Aufgaben benötigt werden, präsentiert der Artikel interessante Zahlen für das Jahr 2020:
Nach einer Schätzung entgehen dem Staat jährlich ca. 100 Milliarden an Steuern durch Steuerhinterziehung.
Im Jahr 2020 hat die Justiz in Zusammenarbeit mit der Finanzverwaltung insg. 7000 Steuerstrafverfahren mit einem Strafbefehl oder Urteil abgeschlossen. Der Steuerschaden soll sich auf ca. 1,2 Milliarden Euro belaufen haben. Daneben sollen Mehrergebnisse in Höhe von 3,3 Milliarden Euro ermittelt worden sein.
Stellt man diese Zahlen gegenüber, so wird klar, dass es eine ganz erhebliche Dunkelziffer gibt. Der Blick wird indes etwas getrübt, weil in der Praxis viele der eingeleiteten Steuerstrafverfahren mit der Maßgabe eingestellt werden, dass der Steuerschaden zu ersetzen und eine Geldauflage zu zahlen ist. Aus unserer praktischen Erfahrung heraus dürfte dies für das gros der Verfahren gelten. Dadurch wird auch die auf den ersten Blick überschaubare Anzahl der Verfahren relativiert.
Beschäftigt man sich mit den offiziellen Zahlen des Bundesfinanzministeriums , so erfährt man, dass in 2o20 insgesamt 53.977 Steuerstrafverfahren abgeschlossen wurden, wobei 20.096 der Verfahren gemäß §170 Abs. 2 – also kein Tatverdacht oder Tatnachweis – eingestellt wurden. Darin enthalten sind freilich auch die Fälle der 5770 Selbstanzeigen.
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