Aus der Legalitätspflicht folgt die Verpflichtung des Geschäftsführers zur Einrichtung eines Compliance Management Systems, also zu organisatorischen Vorkehrungen, die die Begehung von Rechtsverstößen durch die Gesellschaft oder deren Mitarbeiter verhindern“. (OLG Nürnberg vom 30. 3. 2022; 12 U 1520/19)

Man könnte an dieser Stelle sagen: Das haben wir den Mandanten schon immer geraten – spätestens seit jetzt ist klar, dass die Geschäftsführer ein großes Wagnis und Haftungsrisiko eingehen, wenn sie in ihrem Unternehmen kein solides Compliance Management System installieren.

Was bedeutet eigentlich Compliance ?

Im Kontext von Unternehmen bezeichnet Compliance die Maßnahmen eines Unternehmens, die ergriffen werden, um sowohl für eine rechtskonforme und redliche Führung der Geschäfte als auch das dafür notwendige Mitarbeiterverhalten zu sorgen. Ziel ist es dabei Verstöße aufzudecken oder zu verhindern. Konkret kann das etwa durch die Vorgabe von Regeln und Richtlinien bewirkt werden.

 

Wofür ist Compliance gut ?

Ziel der Bemühungen im Rahmen von Compliance Überlegungen ist die Einhaltung aller Gesetze und Regeln, und damit die Verhinderung von strafrechtlicher, bußgeldrechtlicher und natürlich auch zivilrechtlicher Haftung für das Unternehmen und die Leitungsorgane. Daneben soll auch die Integrität und Ethik des Unternehmens geschützt werden. Das ganze ist auch kein Selbstzweck, eine gelebte Compliance Kultur kann durchaus auch ein Wettbewerbsvorteil gegenüber Konkurrenzunternehmen im Rahmen von Bewerbung um Aufträge sein.

 

Wie funktioniert das praktisch ?

Diese Frage ist pauschal nicht zu beantworten, da es gerade um die individuelle Beurteilung und Analyse der jeweiligen Unternehmen handelt.
Deswegen ist der vielleicht wichtigste Teil die Risikoanalyse und Beurteilung von Abläufen. Werden dort Risiken für Fehlverhalten identifiziert, kann durch spezifische Verhaltensregeln und Verhaltenskodizes frühzeitig eingegriffen werden. Dieser Mechanismus macht klar, dass es um eine vorbeugende Analyse handelt, die geeignet ist Vorfälle zu verhindern.

Dazu zählt eben auch, dass der Unternehmer sich über sein Leitbild und Ziele Gedanken macht, und dieses definiert. Gleiches gilt für Spannungsfelder wie etwa die Entgegennahme von Geschenken durch Entscheider und Mitarbeiter.

Darauf aufbauend ist eine weitere wichtige Stufe ist die Sensibilisierung und Schulung von Mitarbeitern. Dabei geht es auch darum den Mitarbeitern Sicherheit bei ihren Entscheidungen zu geben und entsprechende Rahmenbedingungen zu verdeutlichen.

Das alles ist nur ein kleiner Auszug aus den vielfältigen Möglichkeiten die man im Rahmen von Compliance Überlegungen anstellen kann.

 

Wer ist dafür eigentlich verantwortlich ?

Compliance ist ganz klar Sache der Geschäftsleitung und Führungsaufgabe. Dabei ist ein entscheidender Erfolgsfaktor, dass die Regeln von allen Unternehmensangehörigen – also auch der Führung- in gleichem Maße beachtet und gelebt werden.

 

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