BVerfG: Sechs Pro­zent Steu­er­zinsen sind „evi­dent rea­li­täts­fern“

Das BVerfG hat die Steuerzinsen in Höhe von sechs Prozent für die Zeit ab 2014 als verfassungswidrig eingestuft. Damit hat der Steuerpflichtige unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf Rückzahlung.

Angesichts der andauernden Niedrigzinslage ist die Erhebung von 6% Zinsen für den Zeitraum ab 2014 verfassungswidrig, so das maßgebliche Argument des Bundesverfassungsgerichts.  Es ordnete eine rückwirkende Korrektur an, die allerdings nur alle noch nicht bestandskräftigen Steuerbescheide für Verzinsungszeiträume ab dem Jahr 2019 betrifft. Der Gesetzgeber hat für eine Neuregelung bis 31. Juli 2022 Zeit (Beschl. v. 08.07.2021, Az. 1 BvR 2237/14 u.a.).

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