Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass durch französische Behörden gewonnene Erkenntnisse aus der Überwachung der Kommunikation mittels EncroChat im Ergebnis verwertbar sind (Beschl. v. 08.02.2022, Az. 6 StR 639/21).

Selten gibt es eine Fragestellung die in den Fachzeitschriften so intensiv und ausdauernd diskutiert wurde. Das Phänomen Encrochat und die Hintergründe hatten wir hier bereits für Sie aufbereitet. Es handelt sich dabei um Kryptohandys welche von den Ermittlungsbehörden nicht geknackt werden konnten.

Die französischen Ermittler haben dann die Server der Firma beschlagnahmt und an verschiedene Länder verteilt. Ob dies so zulässig ist oder nicht ist nach wie vor unter Juristen umstritten.

Die Frage ist für viele Betroffene entscheidend, da die Fälle regelmäßig im Bereich der Schwerkriminalität spielen – insb. die großen Betäubungsmittel-Verfahren haben derzeit oft den Ursprung in diesen Daten.

Der Bundesgerichtshof hatte es jetzt mit einer Revision zu tun die als unbegründet verworfen wurde. Quasi „nebenbei“ hat der 6. Strafsenat in Leipzig darauf hingewiesen, dass er die Verwertung für rechtmäßig hält. Eine richtige Entscheidung ist dies nicht, da es sich dabei nicht um die tragenden Gründe für die Ablehnung der Revision handelt. Eine Begründung enthält der Beschluss nicht, vielmehr schließt sich der Senat lediglich „im Ergebnis“ der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte an.

Damit ist die Sache also noch nicht abschließend geklärt. Es sind derzeit viele Verfahren in diesem Komplex beim Bundesgerichtshof anhängig. Spannend bleibt in diesem Zusammenhang auch ob die Senate des Bundesgerichtshofs sich einig sind, oder ob eine Entscheidung des Großen Senats notwendig wird.

Auch wenn uns das Ergebnis nicht behagt, und wir aus Gründen der Rechtsstaatlichkeit ein anderes Ergebnis wünschten, gehen wir davon aus, dass die deutschen Gerichte zur Verwertbarkeit kommen werden. Bei den europäischen Gerichten werden die Karten dann vllt. neu gemischt.

Ihr Fachanwalt für Strafrecht in Krefeld

Bei Fragen zum Strafrecht im Allgemeinen und Encrochat Verfahren im Speziellen steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Cörper als versierter Strafverteidiger und Fachanwalt für Strafrecht jederzeit gerne zur Verfügung.

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