Achtung Unternehmer: Ab Mai müssen Unternehmen, die pandemiebedingt in finanzielle Nöte geraten sind, wieder fristgerecht Insolvenz anmelden

Fristgerechte Insolvenz Anmeldung ab Mai

Seit gestern besteht für Unternehmen wieder die Insolvenzantragspflicht, wenn die Voraussetzungen dafür vorliegen. Bei Überschuldung und Zahlungsunfähigkeit muss ab sofort wieder innerhalb der gesetzlichen Fristen wieder ein Insolvenzantrag gestellt werden.
Zuletzt war die Insolvenzantragspflicht ausgesetzt für solche Unternehmen, die aufgrund ausstehender Auszahlung der Überbrückungshilfen in Schieflage geraten waren.

Nach bereits erfolgter Verlängerung endeten diese Sonderregelungen nunmehr und es besteht für Geschäftsführer die Pflicht zur Handlung. Wird dieser Pflicht nicht ordnungsgemäß und vor allem innerhalb der gesetzlichen Frist nachgegangen, so droht sowohl eine strafrechtliche als auch zivilrechtliche Haftung die denjenigen schnell zu existenziellen Fragestellungen bringt.

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