Der Bundesgerichtshof hat die Revisionen der Angeklagten des Mordfalles Berliner Wettbüro, rund um den Hells Angel Kadir P. , als unbegründet verworfen.

Damit sind die lebenslangen Haftstrafen der Angeklagten – mit Ausnahme des Kronzeugen – rechtskräftig geworden.

Daneben wurde den Revisionen der Staatsanwaltschaft stattgegeben und die Urteile dahingehend korrigiert, dass die vom Gericht angeordnete Berücksichtigung einer Vollstreckung von 2 Jahren aufgrund der Verfahrensverzögerung rechtswidrig war und somit ersatzlos gestrichen wurde.

Konkret bedeutet dies, dass die Verurteilten nunmehr eine lebenslange Haftstrafe wegen Mordes abzusitzen haben.

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